Was im Standardfall zuerst zählt.
Nicht jedes Projekt läuft nach denselben Regeln. Für Basel-Stadt zeigt diese Übersicht, welche Fälle als Standardpfad laufen – und wo genaueres Hinschauen vor der Offerte entscheidet.
Einordnung
- Meldepflichtig oder baubewilligungspflichtig — die Zonenart entscheidet zuerst: In der Nummernzone, der Zone öffentlichen Interesses, der Schonzone sowie bei inventarisierten Objekten und in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) ist für angepasste Anlagen eine Meldung beim BGI ausreichend. Sobald das Gebäude in einer Schutzzone liegt oder unter Denkmalschutz steht, wird eine formelle Baubewilligung nötig.
- Die technischen Voraussetzungen für das Meldeverfahren sind klar definiert: Die Anlage muss die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen, darf von vorne und von oben nicht über die Dachfläche hinausragen, muss reflexionsarm ausgeführt sein und eine kompakte, zusammenhängende Fläche bilden. Wenn auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, genügt die Meldung nicht mehr und eine Baubewilligung wird erforderlich.
- Historische Ortskerne neu zugänglich: Die überarbeitete Solaroffensive 2025 hat das bisherige Verbot für PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen aufgehoben. Projekte in diesen ehemals gesperrten Bereichen sind nun grundsätzlich möglich. In sensiblen Bereichen innerhalb der Ortskerne bleibt die Baubewilligung aber erforderlich, und die Denkmalpflege entscheidet bei inventarisierten Bauten im Einzelfall über Standort und Ausführung.
- Denkmalschutz als eigenständige Prüfhürde: Gebäude, die als Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung gelten, sind von der neuen Solarpflicht ausgenommen. Für inventarisierte Bauten und Gebäude in der Schutzzone entscheidet die Denkmalpflege Basel-Stadt im Einzelfall, ob und auf welchen Dachflächen eine PV-Anlage genehmigungsfähig ist. Diese Denkmalpflege-Einschätzung ist ein eigenständiger Schritt vor dem formellen Bewilligungsverfahren und sollte so früh wie möglich eingeholt werden.
- Fassadenanlagen in den Zonen 4, 5, 5a und 6 haben eigene Schwellenwerte: Kompakte Fassadenanlagen in diesen Zonen gelten als meldepflichtig, wenn sie mindestens 100 m² gross sind, mindestens 12 kWp Leistung erbringen und gut in die Fassade integriert sind. Kleinere oder schlecht integrierte Fassadenanlagen sind baubewilligungspflichtig. Diese Hürde ist in der dichten Bebauung von Basel-Stadt bei Mehrfamilienhäusern mit Strassenfassaden besonders relevant.
- IWB-Netzanmeldung läuft parallel, nicht über das BGI: In Basel-Stadt ist IWB der einzige Netzbetreiber. Die Netzanmeldung — mit Netzanschlussgesuch, Messkonzept und technischen Freigaben — ist ein eigenständiger Prozess und läuft nicht automatisch über das Baubewilligungsverfahren. Wer Netzanmeldung und Bauverfahren erst spät koordiniert, riskiert Verzögerungen bei der Inbetriebnahme.